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Spezialtüren

Brandschutz-, Rauchschutz- und Funktionstüren für Gewerbe und Objekt.

Türen für besondere Anforderungen

Nicht jede Tür ist eine Standardtür. Für Gewerbe, Verwaltung und öffentliche Gebäude liefern wir Brandschutz-, Rauchschutz- und Funktionstüren, die den geltenden Vorschriften entsprechen.

Wir beraten Sie zu Anforderungen und Zulassungen und sorgen für eine normgerechte Montage. Die anschließende Wartung übernehmen wir ebenfalls, siehe Wartung und Prüfung.

Das bieten wir

  • Brandschutz- und Rauchschutztüren
  • Objekt- und Funktionstüren für Gewerbe
  • Türen mit besonderen Schall- oder Klimaanforderungen
  • Beratung nach geltenden Vorschriften

Fragen zu Spezialtüren

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutz- und Rauchschutztür?

Eine Brandschutztür (Feuerschutzabschluss, z. B. T30 oder T90) hält Feuer für eine definierte Zeit zurück. Eine Rauchschutztür (RS) verhindert den Durchtritt von Rauch. Viele Türen erfüllen beides. Welche Anforderung gilt, ergibt sich aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.

Dürfen Brandschutztüren nachträglich verändert werden?

Nur im Rahmen der Zulassung des Herstellers. Zusätzliche Bohrungen, andere Beschläge oder Feststeller können die Zulassung ungültig machen. Wir beraten, was erlaubt ist, und dokumentieren die Ausführung.